Schülerinnen und Schüler können für den Besuch einer Schule im Ausland vom Unterricht beurlaubt werden. Aus Sicht der Schule bietet sich hierfür die 11. Jahrgangsstufe besonders an.

Antrag

Der Antrag auf Beurlaubung kann mit dem üblichen Formular zur Unterrichtsbefreiung gestellt werden (s. „Service/Infos/Formulare“). Im Antrag müssen der gewünschte Beurlaubungszeitraum und die ge­naue Bezeichnung sowie der Ort der zu besuchenden Schule eingetragen werden.

Vorrücken in die nächste Jahrgangsstufe

Je nach Dauer und Zeitraum der Beurlaubung kann es dazu kommen, dass keine Vor­rückungs­ent­schei­dung (kein Jahreszeugnis) im Schuljahr der Beurlaubung getroffen werden kann. Die Schülerin bzw. der Schüler kann dann dennoch auf Antrag der Eltern auf Probe in die nächste Jahrgangsstufe vorrücken, „wenn eine Schule im Ausland ordnungsgemäß besucht wurde und hierüber sowie über die dabei erzielten Leistungen eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird“ (§ 35 GSO). Die Probezeit dauert dann regelmäßig bis 15. Dezember des folgenden Schuljahres.

Leistungsnachweise

Während der Beurlaubung versäumte Leistungsnachweise müssen nicht nachgeschrieben werden.

Beratung

Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an unsere Beratungslehrerin Frau StDin Chris­ti­ne Lämmel. Der Antrag auf Beurlaubung kann an Herrn StD Anton Seitz gestellt werden.