Spanisch am AKG kann man als so genannte "neu einsetzende spät beginnende Fremdsprache" ab der 11. Klasse (G8 ab der 10. Klasse) erlernen. Dazu legen die Schüler nach der 10. Klasse (G8 ab der 9.) die 2. Fremdsprache ab, in der Regel Französisch oder Latein.

VORSICHT! Wer im G8 am Ende der 9. Klasse Latein ablegt und Spanisch wählt, hat kein Latinum und sollte unbedingt die Feststellungsprüfung zum Latinum am Ende der 9. Klasse ablegen! Genauere Informationen sind bei den Lateinlehrkräften erhältlich.

Spanisch muss dann bis einschließlich der 13. (G8: 12.) Klasse belegt werden. Im G9 gilt es (für die Kursbelegung in der Kollegstufe) nicht als fortgeführte Fremdsprache. Im G8 wird mit Spanisch in der Oberstufe im Wahlpflicht-Bereich die zweite Fremdsprache belegt.

Spanisch ist Kern- und Vorrückungsfach (d.h. mit Schulaufgaben) und wird in der 11. Klasse vierstündig, in der 12. und 13. Klasse als dreistündiger Grundkurs unterrichtet (gilt analog für das G8).

Spanisch kann im Abitur als Colloquiumsfach (mündliche Prüfung) gewählt werden.

Die PowerPoint-Präsentation von der Informationsveranstaltung zu Spanisch im G9 können Sie sich hier herunterladen:

Spanisch.pps

Weitere Informationen zu Spanisch im G8 finden Sie im Internet unter

http://www.gymnasiale-oberstufe-bayern.de/ ,

einfach am Ende der Seite die Power-Point-Präsentation "Wahl einer spät beginnenden Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 10" anklicken.