Nach Art. 50 BayEUG Abs. 3 und 4 und § 62 Abs. 2 der GSO wird in den Jahrgangsstufen 9 bis 11 des Sozialwissenschaftlichen Gymnasiums ein drei- bis vierwöchiges Sozialpraktikum gefordert. Aufgabe des Praktikums ist es, den Schülern eine vertiefte Begegnung mit der sozialen Wirklichkeit zu vermitteln und ihnen Formen sozialer Tätigkeit sowie die Notwendigkeit sozialen Engagements näher zu bringen.